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Luxembourg TRANSPORTUNTERNEHMER:

 

Auch in Luxembourg ist es möglich, Rückerstattungen aus Tankungen zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei.

 

Was ist zu tun?

  • Ernennung eines inländischen Steuervertreters (nur ER kann Ihre Erklärung abgeben)

  • Originalbelege sammeln und bis spätestens 30.01 des Folgejahres an uns zu senden

 

KOSTEN-Details:

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.

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