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Luxembourg TRANSPORTUNTERNEHMER:
Auch in Luxembourg ist es möglich, Rückerstattungen aus Tankungen zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei.
Was ist zu tun?
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Ernennung eines inländischen Steuervertreters (nur ER kann Ihre Erklärung abgeben)
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Originalbelege sammeln und bis spätestens 30.01 des Folgejahres an uns zu senden
KOSTEN-Details:
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.
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